Wichtige Mitteilungen
Aktualisierung: 09.02.2024
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08.02.2024INFORMATION zur Auszahlung von Inflationsausgleichzahlungen
Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Tarifabschluss am 09.12.2023 den TV Inflationsausgleich vereinbart und damit die Auszahlung von Leistungen zum Inflationsausgleich in 2024 festgelegt.
Für Beamte und Versorgungsempfänger sind vergleichbare Leistungen vorgesehen.
Das Landesamt für Finanzen wird die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Raten der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für Januar bis März 2024 voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat März 2024, bzw. bei Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit den Bezügen für den Monat April 2024 auszahlen.
Nähere Einzelheiten zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Höhe und der Auszahlung der Leistungen durch das Landesamt für Finanzen entnehmen Sie bitte dem für Sie zutreffenden ausführlichen Informationsblatt: -
08.02.2024INFORMATION zu Inflationsausgleichzahlungen
Zum Informationsblatt für Beamtinnen und Beamte.
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08.02.2024INFORMATION zu Inflationsausgleichzahlungen
Zum Informationsblatt für Versorgungsemfängerinnen und Versorgungsempfänger.