Bezüge: Allgemeine Hinweise

Aktualisierung: 01.03.2024

Digitale Anwendungen

Digitale HÜL (eHÜL)

TitelDownloadStand
LFFCloud_Antrag_für_die digitale_HÜL_reader 01.01.2023
LFFCLOUD Bedienungsanleitung 30.11.2020

Schnittstelle B17_neu (Lieferung von auszuzahlenden Lohnarten)

TitelDownloadStand
B17NEU_Beispieldatei aktuell 01.01.2017
B17NEU_Kurzbeschreibung_aktuell_v_1_0 21.04.2023
B17NEU_Schnittstellenbeschreibung_aktuell 01.01.2018
B17NEU_Import_Beispieldatei_ab_2024_10_20 20.06.2023
B17NEU_Export_Beispieldatei_ab_2024_10_20 20.06.2023
B17NEU_Import_Schnittstellenbeschreibung_ab_2024_10_20 20.06.2023
B17NEU_Export_Schnittstellenbeschreibung_ab_2024_10_20 20.06.2023
B17NEU_Import_Kurzbeschreibung_ab 2024_10_20_v_1_3 18.09.2023
B17NEU_Export_Kurzbeschreibung_ab_2024_10_20_v_1_0 20.06.2023
LFFCloud_Antrag_zum_Datenaustausch_B17_und Allg 01.01.2023
Liste der gültigen Lohnarten_B17NEU 19.07.2023

Lohnartenerfassungsclient in BayZeit

TitelDownloadStand
Kurzbeschreibung zum Lohnartenerfassungsclient in BayZeit 21.04.2023

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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Das Landesamt für Finanzen nimmt seit 01.01.2013 am ELStAM-Verfahren teil.

Das Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Landesamt für Steuern (externer Link) hat nähere Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Informationen zum Lohnsteuerabzug (externer Link) veröffentlicht.

In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende Beiblätter zusammen mit den Bezügemitteilungen versandt:

TitelDownloadStand
Beiblatt I - Allgemeine Informationen 08.11.2012
Beiblatt II - Verfahrensstart 17.01.2013
Beiblatt III - Abweichungen in den ELStAM 17.01.2013

Wichtiger Hinweis zur Berücksichtigung von geänderten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bei der Bezügeabrechnung:

Das Landesamt für Finanzen hat die von der Steuerverwaltung automatisiert übermittelten Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden (§39e Abs. 5 Einkommensteuergesetz). Sollten die auf der Bezügemitteilung ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) aus Ihrer Sicht nicht zutreffend sein, prüfen Sie bitte, ob Sie diesbezüglich einen Antrag (z. B. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt haben und holen diesen ggf. nach. Die Anträge stehen im Internet unter Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: www.finanzamt.bayern.de (externer Link) zum Download zur Verfügung.

Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können gegebenenfalls noch nicht bei der Bezügeabrechnung des nächsten Monats berücksichtigt werden. Sobald dem Landesamt für Finanzen die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, kann eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs erfolgen.

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Steuerklassenwahl

TitelDownloadStand
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 14.02.2023

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Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

TitelDownloadStand
Information zum Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10.03.2023 17.03.2023
Steuerrechtliche Information zur Nachzahlung des Orts- und Familienzuschlags 07.12.2023

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Änderung bei Versicherungsfreiheit in gesetzlicher Krankenversicherung ab 2011

Ein Wechsel abhängig Beschäftigter in die private Krankenversicherung ist ab dem Jahreswechsel 2010/2011 wieder möglich, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie bisher in drei Jahren - überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb dieser Grenze können direkt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Weitere Informationen zum Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG), das insoweit die bisherige Regelung in Art. 6 SGB V ändert, finden Sie auf den Internetseiten des Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums (externer Link).

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Schulbeihilfe

Die Gewährung von Schulbeihilfen an Staatsbedienstete und Versorgungsempfänger ist nach der Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Schulbeihilferichtlinie (SchBhR) (externer Link) in Form der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 1. September 1971 (Az. :P 1832 A -10/4 – 42 932) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. April 1975 (FMBl. S. 215) möglich.

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Weitere Themen

TitelDownloadStand
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale 2022 durch das Landesamt für Finanzen (LfF) für alle Bezügeempfänger 20.07.2022