Bezüge: Kindergeld

Aktualisierung: 22.03.2023

Informationen zum Kindergeld

Abgabe der Familienkassenaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit

Das Landesamt für Finanzen (LfF) hat die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgegeben. Seit 01.12.2022 ist die BA für alle Beschäftigten bzw. Versorgungsempfänger, die ihre Bezüge vom Landesamt für Finanzen erhalten, die zuständige Familienkasse.

Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: www.familienkasse.de können Sie ab sofort Neuanträge auf Kindergeld stellen, Veränderungen in den Verhältnissen ihrer Kinder mitteilen, sowie Nachweise an die Familienkasse übermitteln. Hier sind auch Informationen zu Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Auszahlungsterminen, Adressdaten der Familienkasse und zu weiteren nützlichen Themen zu finden.

Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile entscheidet weiterhin die jeweils zuständige Bezügestelle des LfF. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Dauer der Kindergeldzahlung beziehen, werden automatisiert von der Familienkasse der BA an das LfF übermittelt.

Andere Änderungen sind, auch nach dem Zuständigkeitswechsel, immer der für Sie zuständigen Bezügestelle mitzuteilen (die Kontaktdaten können der aktuellen Bezügemitteilung entnommen werden).