Bezüge: Kindergeld
Aktualisierung: 01.12.2022
Informationen zum Kindergeld
Abgabe der Familienkassenaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit
Die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung wird vom Landesamt für Finanzen (LfF) auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen.
Die Abgabe erfolgt in drei Organisationsschritten wie folgt:
- am 01.12.2021 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Auszubildenden
- am 01.06.2022 für die Beamtinnen und Beamten aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- und am 01.12.2022 für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Kindergeldfälle werden jeweils elektronisch an die Familienkasse der BA übergeben. Für die Kindergeldberechtigten ist bezüglich der weiteren Kindergeldzahlung nichts zu veranlassen. Insbesondere muss kein neuer Kindergeldantrag gestellt werden. Es ist auch nicht erforderlich, bereits eingereichte Nachweise und Unterlagen nochmals an die Familienkasse der BA zu übersenden. Die aktuellen Kindergeldfestsetzungen bleiben bestehen. Die Familienkasse der BA zahlt das Kindergeld ab dem jeweiligen Abgabemonat in der bisherigen Höhe und auf das bisherige Konto.
Ausgezahlt wird das Kindergeld zum Monatsbeginn oder um den 20. des Monats. Der Zahlungstermin ergibt sich aus der Endziffer der Kindergeldnummer, die von der Familienkasse der BA nach dem Zufallsprinzip neu vergeben wird.
Ab dem jeweiligen Übergabezeitpunkt können unter Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: www.familienkasse.de Neuanträge gestellt, Veränderungen mitgeteilt und Nachweise einreicht werden. Hier sind auch Informationen zu Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Auszahlungsterminen, Adressdaten der Familienkasse und zu weiteren nützlichen Themen zu finden.
Über die kindergeldabhängigen Bezüge- und Gehaltsbestandteile entscheidet weiterhin die jeweils zuständige Bezügestelle des LfF. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die sich auf das Kindergeld beziehen, werden automatisiert von der Familienkasse der BA an das LfF übermittelt, andere Änderungen sind auch nach dem Zuständigkeitswechsel immer der für Sie zuständigen Bezügestelle mitzuteilen (die Kontaktdaten können der aktuellen Bezügemitteilung entnommen werden).