Aufgaben/Entstehung

Aktualisierung: 13.03.2024

Aufgaben

Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge,
  • die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
  • die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertrV) einschließlich Mahnverfahren,
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern,
  • Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern (Staatsoberkasse Bayern in Landshut).
  • die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung. Bis 31.07.2005 waren diese Aufgaben der Oberfinanzdirektion München (jetzt Bayerisches Landesamt für Steuern) zugeordnet.

Das Landesamt für Finanzen ist außerdem einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern. Die daraus resultierenden Programmier- und Administrationsaufgaben werden bei den Dienststellen München und Regensburg erledigt. Derzeit werden ressortübergreifend folgende IT-Verfahren betreut:

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Leitbild des LfF 07.12.2017

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Entstehung des Landesamtes für Finanzen und historische Entwicklung

Entstehung des Landesamtes für Finanzen

Das Landesamt für Finanzen ist im Rahmen der Verwaltungsreform der bayerischen Staatsregierung "Verwaltung 21" entstanden.

Zum 01.08.2005 wurden die sechs Bezirksfinanzdirektionen (Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg) als eigenständige Mittelbehörden der Bayerischen Staatsfinanzverwaltung aufgelöst und zu einer zentralen Landesbehörde mit Sitz in Würzburg zusammengefasst.

Die von den Bezirksfinanzdirektionen im Bereich der Vermessungsverwaltung wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden zum 01.08.2005 dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, seit 01.01.2014 Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (externer Link) übertragen.

Bis zur Gründung des Staatsbetriebs Externer Link öffnet sich in neuem Fenster: Immobilien Freistaat Bayern (externer Link) am 16.05.2006 war das Landesamt für Finanzen übergangsweise noch für die vorher den Bezirksfinanzdirektionen zugeordneten Aufgaben in der Immobilienverwaltung zuständig.

Kurzer Überblick über die historische Entwicklung

Die Bezirksfinanzdirektionen sind aus den früheren Kammern der Finanzen bei den königlichen Kreisregierungen hervorgegangen. Durch die Konstitution vom 25.05.1808 (RegBl. S. 985) wurde das Königreich Bayern in Kreise eingeteilt.

Aufgrund der VO vom 21.06.1808 (RegBl. S. 148) wurden 15 Kreise gebildet, die nach französischem Muster nach Flüssen benannt wurden. So gliederte sich z.B. die heutige Oberpfalz in Naabkreis und Regenkreis.

  • 1808
    In jedem Kreis wurde eine Kreisfinanzdirektion errichtet mit einem Kreisfinanzdirektor an der Spitze.
  • 1810
    Durch VO vom 23.09.1810 (RegBl. S. 809) erfolgte eine neue Kreiseinteilung, und zwar in nur noch 9 Kreise.
  • 1817
    Generalkreiskommissariat und Kreisfinanzdirektion wurden zur Kreisregierung vereinigt. Sie umfasste zwei Kammern,
    • die Kammer des Innern und
    • die Kammer der Finanzen.

    Die Kreisregierung wurde von einem Generalkommissär, die Kammern von je einem Regierungsdirektor geleitet. Durch VO vom 20.02.1817 (RegBl. S. 113) wurde die Zahl der Kreise auf 8 verringert.
    Von 1817 bis 1819 war die Kammer der Finanzen neben der Kammer des Innern Bestandteil der Regierung. Ihre Zuständigkeiten regelte die Formationsverordnung vom 17.12.1825.
  • 1837
    Durch VO vom 29.11.1837 (RegBl. S. 793) erfolgte eine Neueinteilung und Umbenennung der 8 Kreise (einschließlich Pfalz). Die Bezeichnung nach Flüssen wurde durch die noch heute verwendeten Namen ersetzt (z.B. wurde der Regenkreis in "Oberpfalz" umbenannt).
  • 1919 bis 1920
    Durch VO vom 23.01.1920 (GVBl. S. 16) wurden die bisherigen 8 Regierungsfinanzkammern (einschließlich Pfalz) in die neu errichtete Reichsfinanzverwaltung übernommen und den als Mittelstellen der Reichsfinanzverwaltung gebildeten Landesfinanzämtern München, Nürnberg und Würzburg als "Zweigstellen für bayerische Angelegenheiten" angegliedert.

    Dem Landesfinanzamt München waren unterstellt
    • die Zweigstellen München, Landshut und Augsburg,

    dem Landesfinanzamt Nürnberg
    • die Zweigstellen Regensburg, Bayreuth und Ansbach,

    dem Landesfinanzamt Würzburg
    • die Zweigstellen Würzburg und Speyer.

    Landesfinanzamtszweigstellen gab es damals nur in Bayern.
  • 1932 bis 1933
    Am 01.04.1932 wurden im Zuge der Zusammenlegung der Kreisregierungen von Oberpfalz und Niederbayern mit Sitz in Regensburg sowie am 01.04.1933 von Mittel- und Oberfranken mit Sitz in Ansbach auch organisatorische Änderungen in der Finanzverwaltung durchgeführt. So wurde die Zweigstelle für bayerische Angelegenheiten in Bayreuth aufgelöst und mit der Zweigstelle Ansbach vereinigt, während die Zweigstellen in Regensburg und Landshut wegen ihrer Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Landesfinanzämtern (Nürnberg bzw. München) bestehen blieben. Bei der Zweigstelle Regensburg wurden jedoch die beiden Rechtsabteilungen für Oberpfalz und Niederbayern, in Landshut die beiden Vermessungsabteilungen vereinigt (vgl. Gemeinsame Bekanntmachung vom 21.03.1932 - StAnz. 1932/Nr. 69).
  • 1937
    Am 01.04.1937 trat an die Stelle der bisherigen eine neue Bezeichnung "Der Oberfinanzpräsident München bzw. Nürnberg Zweigstelle für bayerische Angelegenheiten in..." Erlass des Reichsfinanzministers vom 16.03.1937, RGBl. I S. 311).
  • 1950
    Das Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) vom 06.09.1950 (BGBl. S. 448) brachte die Umbenennung der Zweigstelle in "Oberfinanzdirektion München bzw. Nürnberg - Zweigstelle ...".
  • 1956
    Aufgrund der VO über die Einrichtung der Landesfinanzbehörden in Bayern vom 10.10.1955 (BayBS III S. 59) wurden die bisherigen Zweigstellen der Oberfinanzdirektionen aus der Dienst- und Sachaufsicht der Oberfinanzdirektionen herausgelöst und zu selbstständigen Mittelbehörden der Bayerischen Finanzverwaltung (Staatsfinanzverwaltung) eingerichtet. Ab 01.01.1956 lautet die Behördenbezeichnung "Finanzmittelstelle ... des Landes Bayern".
  • 1964
    Nach der VO über die Bezeichnung der Landesbehörden in Bayern vom 19.08.1963 (GVBl. S. 185) führen die bisherigen Finanzmittelstellen des Landes Bayern in Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg die Bezeichnung "Bezirksfinanzdirektion ..." mit dem Namen des Sitzes als Zusatz.
  • 1995
    Mit der VO über die Landesfinanzbehörden in Bayern vom 22.08.1995 (GVBl. S. 663) wurde die Zuständigkeit der Bezirksfinanzdirektionen als allgemeine Mittelbehörden der Finanzverwaltung für Aufgaben der Finanzverwaltung, die sachlich nicht zu den Oberfinanzdirektionen (Steuerverwaltung) gehören, bekräftigt. Die Bezirksfinanzdirektionen unterstehen der unmittelbaren Fach- und Dienstaufsicht des Staatsministeriums der Finanzen.
  • 2005
    Zum 01.08.2005 wurden die sechs Bezirksfinanzdirektionen (Ansbach, Augsburg, Landshut, München Regensburg und Würzburg) als eigenständige Mittelbehörden der Bayerischen Staatsfinanzverwaltung aufgelöst und zu einer zentralen Landesbehörde mit Sitz in Würzburg zusammengefasst. Das Landesamt für Finanzen hat Dienststellen in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Regensburg und Würzburg sowie Bearbeitungsstellen in Ingolstadt, Nürnberg und Straubing.
  • 2006
    Mit Wirkung vom 01.10.2006 wurden die bisherigen Zentralen Abrechnungsstellen der Justiz in Weiden und der Steuerverwaltung in Weiden und Passau der Dienststelle Regensburg des Landesamts für Finanzen als Bearbeitungsstellen angegliedert.
  • 2008
    Zum 01.06.2008 wurde die Bearbeitungsstelle Nürnberg der Dienststelle Ansbach aufgelöst.
  • 2009
    Mit Wirkung vom 01.08.2009 wurde dem Landesamt für Finanzen die Wahrnehmung der Aufgabe der zentralen Sicherheitseinrichtung für den Freistaat Bayern "Computer Emergency Response Team - Bayern-CERT" übertragen. Das Bayern-CERT war bisher dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zugeordnet.
  • 2016
    Mit Wirkung vom 17.10.2016 wurde das Abrechnungszentrum Bezüge Süd als Bearbeitungsstelle Kaufbeuren der Dienststelle Augsburg des Landesamts für Finanzen eingerichtet.
  • 2017
    Mit Wirkung vom 01.07.2017 wurde der Reiseservice Bayern (RSB) als Bearbeitungsstelle Vohenstrauß der Dienststelle Regensburg des Landesamts für Finanzen eingerichtet.

    Mit Wirkung vom 01.12.2017 sind die Aufgaben des Bayern-CERT vom Landesamt für Finanzen auf das zu diesem Zeitpunkt neu errichtete Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übergegangen.
  • 2022
    Mit Wirkung vom 01.10.2022 wurde die bisherige Bearbeitungsstelle Weiden der Dienststelle Regensburg als eigene Dienststelle Weiden eingerichtet. Sie ist damit die achte Dienststelle des Landesamtes für Finanzen und ihr wurde die bisherige Bearbeitungsstelle Vohenstrauß angegliedert.
    Die ebenfalls bisher der Dienststelle Regensburg angehörenden Bearbeitungsstellen Passau und Straubing wurden zum gleichen Zeitpunkt der Dienststelle Landshut zugeordnet.
    Mit Wirkung vom 01.10.2022 wurden die Abteilungen 1L (Fachleitstellen) und 1T (IuK-Abteilung) von der Dienststelle München an die Dienststelle Regensburg verlagert.
  • 2023
    Die bisherigen Fachleitstellen (Abt. 1L und 3L) und IuK-Abteilungen (Abt. 1T und 3T) wurden mit Wirkung vom 01.12.2023 als Abteilungen 3LA, 3LB, 3TA, 3TB und 3TC in die Zielstruktur der FinanzIT BAYERN an der Dienststelle Regensburg überführt.