Festsetzung und Abrechnung von Kindergeld
Aktualisierung: 15.06.2022
Die Landesfamilienkasse ist nur für Bedienstete und Bezügeempfänger des Freistaats Bayern zuständig,
für die das Landesamt für Finanzen Bezüge abrechnet.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abgabe der Familienkassenaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit.
Bereich | Buchstaben | Zuständigkeit (Link zur Adresse) |
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Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern | A - Z | ![]() |
Beamtinnen/Beamte aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus | A - Z | ![]() |
andere Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte und Dienstanfängerinnen/Dienstanfänger des Freistaates Bayern sowie Versorgungsberechtigte des Freistaates Bayern, der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung, Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und Coburger Landesstiftung | A - Q | ![]() |
R - Z | ![]() |
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Beamtinnen/Beamte des Landesamtes für Finanzen | A - Z | ![]() |