Abwicklung von Verkehrsunfällen (Konzentriertes Verfahren)

Aktualisierung: 01.06.2022

Allgemein

Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg wickelt Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen des Freistaats Bayern ab.

Für die Teilnahme am konzentrierten Verfahren und dessen Durchführung beachten Sie bitte die Allgemeinen Informationen sowie die nachstehend zum Download bereitgestellten Formulare.

Ein Unfall mit Dienstfahrzeug ist an die Dienststelle des staatlichen Fahrers zu melden. Diese leitet die Unfallmeldung an das Landesamt für Finanzen (Fiskalat Augsburg) weiter. Das LfF kümmert sich um die Schadensregulierung mit dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung und leitet die Ersatzleistungen schließlich an die Dienststelle des staatlichen Fahrers weiter.

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Formulare

TitelDownloadStand
Allgemeine Informationen zum konzentrierten Verfahren 25.07.2016
Hinweise zu den Formularen 15.04.2015
Unfallbericht zweiseitig 13.03.2019
Schadenskurzmeldung 13.03.2019
Merkblatt für den Fahrer 13.03.2019
Informationen für den Unfallgegner 13.03.2019

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Haftungshöchstgrenzen bei Personenschäden im Rahmen der Quasi-Haftpflichtversicherung des Freistaats Bayern?

Der Freistaat Bayern tritt für den Fall der erlaubten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bei Fremdschäden wie ein Haftpflichtversicherer ein. Die Höhe der Eintrittspflicht des Freistaates Bayern ist hierbei durch die in der Anlage zu § 4 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz festgesetzten Mindestversicherungssummen begrenzt. Nach der genannten Anlage beträgt die Mindestversicherungssumme aktuell 7,5 Millionen Euro für Personenschäden pro Schadensfall. Darüber hinaus tritt der Freistaat Bayern auch für Schäden, die die Mindestversicherungssummen übersteigen, bis zur Höchstgrenze von 15 Millionen Euro ein.

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Unter welchen Voraussetzungen wird Rückgriff beim Fahrer genommen?

Ein Rückgriff gegen den Fahrer des staatlichen Fahrzeugs kommt nur in Betracht, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt hat (Nr. 3 Kraftfahrthaftungsbekanntmachung - KH-Bek). Nach den bisherigen Erfahrungen des Landesamts für Finanzen blieb der Rückgriff in der Regel auf wenige Ausnahmefälle beschränkt, in welchen ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten des Fahrers vorlag (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss). Die Prüfung des Rückgriffs erfolgt nicht durch das Landesamt für Finanzen.

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Welche Möglichkeit der Absicherung gibt es bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug?

Informationen über Versicherungsmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten der Dienstunfallfürsorge hinterlegt.

Hinweis:
Das Landesamt für Finanzen übernimmt jedoch keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Website. Mit dem Hinweis auf die Website wird keine Empfehlung ausgesprochen, die dortigen Angebote an Stelle möglicherweise bestehender vergleichbarer Angebote anderer Versicherungsunternehmen anzunehmen.

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Sind Insassen in einem Dienstkraftfahrzeug, die nicht beim Freistaat Bayern beschäftigt sind, von der Haftung erfasst?

Bei Verkehrsunfällen mit Dienstkraftfahrzeugen sind Insassen von der Halterhaftung des § 7 StVG erfasst. Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Wer zahlt welche Sachschäden?

Schäden am staatlichen Dienstkraftfahrzeug (Eigenschäden) sind von der Ausgangsbehörde selbst zu tragen. Liegt ein Fremdverschulden vor, wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen der Schaden durch das Landesamt für Finanzen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Hat der Freistaat Bayern Schäden an nichtstaatlichen Fahrzeugen (Fremdschäden) zu ersetzen, übernimmt das Landesamt für Finanzen im Rahmen des konzentrierten Verfahrens die Kosten.

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Was gilt bei Personenschäden von Beschäftigten des Freistaats Bayern?

Personenschäden von Beamten des Freistaats Bayern werden vom Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg, im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bearbeitet.

Für Personenschäden von Arbeitnehmern des Freistaates Bayern ist die jeweilige Berufsgenossenschaft (i.d.R. ist dies die Bayerische Landesunfallkasse) die zuständige Ansprechpartnerin.

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Was ist zu veranlassen, wenn der Fahrer eines Dienstkraftfahrzeugs verklagt wird?

Bitte informieren Sie das Landesamt für Finanzen schnellstmöglich. Der Freistaat Bayern übernimmt die Federführung im gerichtlichen Verfahren, inklusive der Bestellung eines Rechtsanwaltes, soweit dies im Einzelfall den Umständen nach geboten ist.

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Was ist zu veranlassen, wenn der Ausgangsbehörde eine Klage zugestellt wird?

Bitte halten Sie kurze Rücksprache mit dem Fiskalat des Landesamts für Finanzen - Dienstelle Augsburg. Auf Nr. 9.1 VollzBekVertrV wird hingewiesen.

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Wo bekomme ich, bei geplanten Fahrten ins Ausland, für Dienstkraftfahrzeuge des Freistaates Bayern eine Grüne Versicherungskarte?

Wenn die Mitnahme einer sog. Grünen Karte zwingend erforderlich ist, wird diese vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Abteilung Deutsches Büro Grüne Karte, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin, Telefon 030 2020-5000 ausgestellt.

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Kontakt

Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg
Fiskalat
PostanschriftPostfach 11 02 20, 86027 Augsburg
HausanschriftLudwigstraße 36, 86152 Augsburg
Telefon0821 7102-7141
Telefax0821 7102-7100
E-Mailverkehrsunfall@lff.bayern.de