Hinweise und Informationen

Aktualisierung: 23.03.2023

Wissenswertes

Auf dem Antrag wird die Anzahl der Belege und die Summe der geltend gemachten Aufwendungen automatisch nach Ausfüllen der Zusammenstellung angezeigt. Beachten Sie bitte, dass die Daten (Summe und Anzahl der Belege) erst aktualisiert werden, wenn Sie das letzte von Ihnen erfasste Feld (z.B. mit "TAB-Taste") verlassen.

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Formulare

  • Beihilfeantrag

    Für die Beantragung der Beihilfe steht ein "allgemeiner" Antrag und ein "Pflege"-Antrag zur Verfügung.

    Den "Pflege"-Antrag verwenden Sie bitte, wenn Sie und/oder berücksichtigungsfähige Angehörige Leistungen zu dauernden Pflegekosten erhalten.

    Der Beihilfeantrag kann auf 2 verschiedene Arten gestellt (ausgedruckt) werden:

    a) Langform, für die erstmalige Antragstellung, auf Verlangen der Bezügestelle Beihilfe oder wenn sich Änderungen ergeben haben.

    b) Kurzform, in allen anderen Fällen

    Dargestellt wird in allen Dateiformaten immer die Langform. Wenn Sie jedoch die Kurzform benötigen, dann drucken Sie nur die Seite 1 aus.

  • Zusammenstellung der Aufwendungen

    Eine automatische Summenbildung der Rechnungsbeträge und der Anzahl der Belege ist integriert. Für die Übernahme von Vorgaben in andere Felder ist zu beachten, jedes Eingabefeld mit der Tabulator-Taste zu verlassen.

    Achten Sie bitte darauf, dass die geltend gemachten Belege leserlich und bei Namensgleichheit eindeutig zuordenbar sind.

  • Antrag auf Gewährung einer Abschlagszahlung

    Soweit ein Krankenhaus, eine Rehabilitationseinrichtung oder eine Dialyse-Institution auch beim Nachweis der Beihilfeberechtigung auf eine Vorauszahlung nicht verzichtet, können auf Antrag des Beihilfeberechtigten Abschlagszahlungen geleistet werden.

    Eine Überweisung auf das Konto des Beihilfeberechtigten ist nur bei Vorlage eines Nachweises über die geleistete Vorauszahlung (Kontoauszug, quittierter Überweisungsbeleg o.ä.) möglich.

  • Unfallanzeige

    Ein Unfall im Sinne der Beihilfevorschriften ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis. Reicht der vorgesehene Platz in dem Formular nicht aus, ergänzen Sie bitte die Unfallanzeige mit einem formlosen Schreiben. Ggf. kann auch die Beilage von Skizzen oder Fotografien der deutlicheren Erklärung dienlich sein. Beilagen, die Sie zurückgesandt haben wollen, bitte entsprechend kennzeichnen.

    Zur Beihilfe eingereichte Belege, die unfallbedingte Aufwendungen enthalten, sind von Ihnen entsprechend zu kennzeichnen.

    Handelt es sich Ihrer Meinung nach um einen Dienstunfall (nur aktive Beamte), wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Beihilfefestsetzungsstelle. Für Dienstunfallangelegenheiten stehen eigene Formulare zur Verfügung. Die Kostenerstattung für vermeintlich dienstunfallbedingte Aufwendungen erfolgt in der Regel bis zur Entscheidung über den Unfall durch die Beihilfefestsetzungsstelle.

  • Vollmacht

    Die Vollmacht erstreckt sich auf die Erledigung und Entgegennahme des anfallenden Schriftverkehrs, auf die Beantragung von Beihilfen und Abschlagszahlungen sowie die Befugnis zur Entgegennahme der Beihilfeleistungen und Abschlagszahlungen.

    Gleichzeitig können Sie eine Vollmacht für Ihre Versorgungsangelegenheiten erteilen. Diese senden Sie an die Bezügestelle Versorgung. Die Vollmacht wird dann an die für Sie zuständige Bezügestelle Beihilfe weitergeleitet.

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Adressen (Bezügestellen Beihilfe)

Bei Auswahl der Dateiformate "PDF" und "WORD" müssen Sie selbstständig die Adresse unter Angabe "Bezügestelle Beihilfe" belegen.

Unter Das Landesamt/Organisation finden Sie eine Übersicht, aus der die für Sie zuständige Bezügestelle Beihilfe des Freistaates Bayern ersichtlich ist.

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Datenschutz

Die Angaben im Beihilfeantrag sind für die Festsetzung der Beihilfe erforderlich.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.