Formularcenter: Umzugskosten/Auslagenersatz

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Auslandsumzüge

Auslandsumzüge sind Umzüge, die aufgrund einer dienstlichen Maßnahme (z.B. Abordnung) des Freistaates Bayern vom Inland direkt in das Ausland, vom Ausland ins Inland oder im Ausland notwendig sind. Es liegt kein Auslandsumzug vor, wenn aus Anlass einer Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach Art. 4 Abs. 2 Nr.1 BayUKG der Wohnsitz vom Ausland an den neuen Dienstort verlegt wird. Hier verwenden Sie bitte das Umzugskostenformular UK001.