Aufgaben und Leitbild

Aufgaben

Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für:

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen/Beamte, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge,
  • die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
  • die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertrV) einschließlich Mahnverfahren,
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern,
  • Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern (Staatsoberkasse Bayern in Landshut),
  • die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung. 

Das Landesamt für Finanzen ist mit der FinanzIT BAYERN außerdem einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung.

Leitbild