Aufgaben und Leitbild
Aufgaben
Das Landesamt für Finanzen ist für die Aufgaben der Finanzverwaltung sachlich zuständig, die nicht dem Bayerischen Landesamt für Steuern obliegen. Insbesondere ist es zuständig für:
- die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen/Beamte, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Beihilfe, Dienstunfallfürsorge/Sachschadenersatz, Wohnungsfürsorge,
- die zentrale Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung,
- die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertrV) einschließlich Mahnverfahren,
- außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Nachlassvermögen im Rahmen der Erbfälle des Freistaates Bayern,
- Erledigung der Kassenaufgaben für den größten Teil der Behörden des Freistaates Bayern (Staatsoberkasse Bayern in Landshut),
- die Aufgaben der Landesentschädigungs- und Staatsschuldenverwaltung sowie des Betriebsärztlichen Dienstes für die Finanzverwaltung.
Das Landesamt für Finanzen ist mit der FinanzIT BAYERN außerdem einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung.
Leitbild
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Leitbild des LfF
; PDF-Format
PDF | Stand: 15.04.2024