Kontakt - Beihilfe

Aktualisierung: 08.03.2023

Beihilfestellen

Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Welche Dienststelle für Ihre Beihilfefestsetzung zuständig ist, erfahren Sie hier:

Beihilfehotline

Die Hotline steht während der allgemeinen Sprechzeiten für folgende Themenbereiche zur Verfügung:

  • Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
  • Merkblätter und Formulare
Dienststelle Telefon
Ansbach 0981 888-5555
Augsburg 0821 7102-01
Bayreuth 0921 8004-4444
Landshut (einschließlich Straubing) 0871 4045-2222
Würzburg 0931 4504-6666