Kontakt - Beihilfe
Aktualisierung: 08.03.2023
Beihilfestellen
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Welche Dienststelle für Ihre Beihilfefestsetzung zuständig ist, erfahren Sie hier:
Beihilfehotline
Die Hotline steht während der allgemeinen Sprechzeiten für folgende Themenbereiche zur Verfügung:
- Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
- Merkblätter und Formulare
Dienststelle | Telefon |
---|---|
Ansbach | 0981 888-5555 |
Augsburg | 0821 7102-01 |
Bayreuth | 0921 8004-4444 |
Landshut (einschließlich Straubing) | 0871 4045-2222 |
Würzburg | 0931 4504-6666 |