FAQ - Häufig gestellte Fragen

Aktualisierung: 07.04.2022

Ich habe meinen Wohnungsantrag abgeschickt. Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Ja. Sobald Ihr Antrag hier registriert wurde erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Habe ich Anspruch auf eine Staatsbedienstetenwohnung?

Die Wohnungsfürsorge des Freistaats Bayern für seine Beschäftigten ist eine freiwillige Leistung; es besteht daher KEIN Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung. Einen Wohnungsantrag kann aber jeder Staatsbedienstete stellen.

Soll ich mich jetzt schon bewerben, auch wenn der neue Dienstort noch nicht feststeht?

Der Antrag kann vorzeitig gestellt werden, da als Vergabekriterium auch das Eingangsdatum eine Rolle spielt. Auf keinen Fall aber mehrere Anträge für verschiedene Dienstorte stellen.

Infos auch in unserem Flyer.

Ich stelle gerade einen Antrag – wer muss für mich das Formblatt "Ergänzende Angaben der Personal-/Geschäftsstelle" (Anlage Erg) ausfüllen?

Bitte unterzeichnen Sie das Formblatt im oberen Teil und geben es an die Stelle, die Ihre Personalakten führt (i.d.R. Geschäftsstelle Ihrer Dienststelle; bei Lehrern in Grund- und Mittelschulen: zuständige Regierung; bei Lehrern in Gymnasien: Sekretariat des Gymnasiums).

Wie stehen meine Chancen, eine Wohnung angeboten zu bekommen?

Die Vergabe freier Wohnungen erfolgt immer nach dem tagesaktuellen Bewerberstand. Vorhersagen können weder mit, geschweige denn ohne Antrag getroffen werden.

Mein Wohnungsantrag ist total dringend - warum bekomme ich keine Dringlichkeitsstufe 1?

In den BayWoVR (Bayerische Wohnungsvergaberichtlinien) stehen zunächst dienstliche Interessen im Vordergrund; soziale Kriterien können nur innerhalb einer Dringlichkeitsstufe berücksichtigt werden.

Ich habe ein Wohnungsangebot erhalten - was muss ich tun?

  • Nehmen Sie Kontakt mit Mieter oder Hausverwaltung auf, um die Wohnung zu besichtigen.
  • Geben Sie der Wohnungsfürsorgestelle so früh wie möglich Bescheid (per Mail an wohnungsfuersorgestelle@lff.bayern.de), ob Sie annehmen oder ablehnen.
    Bitte warten Sie nicht erst die Äußerungsfrist ab! Im Fall Ihrer Ablehnung kann die Wohnung dann gleich einem anderen Bewerber angeboten werden.
  • Nachdem Sie uns über Ihre Annahme informiert haben schicken Sie uns bitte die unterzeichnete Annahmeerklärung zu (gerne vorab per Mail - im Original dann per Post).
  • Per Post erhalten Sie dann eine förmliche Zuweisung der Wohnung. An Ihre Beschäftigungsdienststelle und die Hausverwaltung schicken wir darüber eine Info.
  • Den Mietvertrag schließen sie dann mit der Hausverwaltung der zugewiesenen Wohnung ab.

Gibt es eine Liste zur Lage sämtlicher bzw. derzeit freier Wohnungen?

Nein, solche Listen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungen, die wir Ihnen nach den Angaben in Ihrem Antrag anbieten, sind sämtlich nach Lage angemessen.

Wir informieren allerdings über anstehende Neubauprojekte und nennen unter Wohnungsangebote (nur im Bayerischen Behördennetz verfügbar) Wohnungen (in der Regel außerhalb des Großraums München), für die im aktuellen Bewerberkreis keine Nachfrage besteht.

Gibt es Exposés oder Fotos der Wohnungen?

Die Wohnungsfürsorgestelle hat weder noch. Für einige Wohnungen existieren allerdings unbemaßte Grundrisse.

Kann ich mich auf ein bestimmtes Objekt/eine bestimmte Wohnung bewerben?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann muss dann aber im konkreten Vergabeverfahren geprüft werden.

Ich wohne bereits in einer Staatsbedienstetenwohnung. Was passiert, wenn ich beim Freistaat Bayern ausscheide?

Die Wohnungsfürsorgestelle prüft, ob an der bezogenen Wohnung Bedarf besteht, und wird wahrscheinlich (im Großraum München sicher!) die Hausverwaltung zur Kündigung des Mietverhältnisses auffordern.

Ich wohne schon in einer Staatsbedienstetenwohnung, die nun zu klein/zu groß geworden ist. Kann ich eine größere/kleinere Wohnung beantragen?

Ja, das ist möglich. Stellen Sie auch dazu bitte einen Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung; es gibt kein gesondertes Verfahren.

Muss ich aus meiner Staatsbedienstetenwohnung ausziehen wenn ich in Rente bzw. Ruhestand gehe?

Nein.