Wohnungsvergabe
Aktualisierung: 13.01.2023
Wie läuft die Wohnungsvergabe ab?
Die Wohnungsfürsorgestelle bei der Dienststelle München des Landesamts für Finanzen betreibt die Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen für Beschäftigte des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe).
Die Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen
- dient vornehmlich der Gewinnung und Erhaltung des zur Erfüllung staatlicher Aufgaben erforderlichen qualifizierten Personals und ist damit ein Garant für die Funktionsfähigkeit einer modernen Verwaltung
- regelt sich nach den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien (BayWoVR).
Titel | Download | Stand |
---|---|---|
Info-Flyer der Wohnungsfürsorgestelle zur Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen | 12.01.2023 | |
BayWoVR vom 27.10.2004, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22.05.2019 | 01.05.2019 |
Die Vermittlung einer Staatsbedienstetenwohnung ist antragsgebunden und für den Antragsteller kostenfrei. Antragsberechtigt sind Beschäftigte des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe).
Antragsformulare für die "Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung" können über unser Formularcenter oder über Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle bezogen werden.