Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Finanzen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seiner Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lff.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Die Angebote sind derzeit voll umfänglich barrierefrei zugänglich.

Methodik der Prüfung

  • Durch das Landesamt für Finanzen vorgenommene Selbstbewertung.

Letzte Überprüfung

  • 17.01.2024

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts:

  • PDF- und Office-Dateien die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden
  • PDF-Dateien von Dritten
  •  Die Umsetzung nicht barrierefreier PDF-Dateien in eine barrierefreie Version ist in Bearbeitung.
  • Inhalte die als Archiv dienen
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind in Bearbeitung (geplant für März 2024).
  • Bei mehrmaliger Verwendung des Mediaplayers auf einer Seite haben die Bedienelemente des Mediaplayers keine eindeutige ID.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.01.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie in unserem Angebot auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, kontaktieren Sie uns bitte!

Ansprechpartner

Landesamt für Finanzen - Zentralabteilung
Bahnhofstr. 7
93047 Regensburg

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV; Link öffnet sich in neuem Fenster

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse:

Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Anschrift

St.-Martin-Straße 47
81541 München