Informationen der Staatsoberkasse Bayern für die Anordnungsstellen
Das Auskunftsverfahren ermöglicht es dem Kassenpersonal und den Anordnungsdienststellen sich über die gebuchten Daten zu informieren:
- Buchungen in der zeitlichen Abfolge
- Sollstellungen für einmalige und wiederkehrende Zahlungen
- aufgelaufenen Istbuchungen
Die Anordnungsdienststellen können sich auf Antrag an das Auskunftsverfahren anschließen.
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anschluss an das Behördennetz; außerhalb des Behördennetzes über die Zugangssoftware TranSON und die Zertifizierung durch das LfStaD
- Zulassung zum Verfahren --> Antragsformular