Informationen der Staatsoberkasse Bayern für die Anordnungsstellen

Das Auskunftsverfahren ermöglicht es dem Kassenpersonal und den Anordnungsdienststellen sich über die gebuchten Daten zu informieren:

  • Buchungen in der zeitlichen Abfolge
  • Sollstellungen für einmalige und wiederkehrende Zahlungen
  • aufgelaufenen Istbuchungen

Die Anordnungsdienststellen können sich auf Antrag an das Auskunftsverfahren anschließen.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Anschluss an das Behördennetz; außerhalb des Behördennetzes über die Zugangssoftware TranSON und die Zertifizierung durch das LfStaD
  • Zulassung zum Verfahren --> Antragsformular