Dienststelle Ansbach
Die Dienststelle Ansbach des Landesamtes für Finanzen (LfF) in Bayern ist zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge von Versorgungsempfängern und Arbeitnehmern des Freistaats Bayern. Daneben werden gemäß Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) und der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) Beihilfen für Beihilfeberechtigte des Freistaates Bayern festgesetzt und abgerechnet. Weiter werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) in der Zentralen Abrechnungsstelle Reisekosten für Beamte und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern festgesetzt und abgerechnet.
Die Rechtsabteilung an der Dienststelle Ansbach leistet Rechtsberatung für alle Behörden des Freistaats Bayern in Mittelfranken und vertritt nach Maßgabe der Vertretungsverordnung (VertrVO) den Freistaat Bayern insoweit vor Gericht im Zivil- und Arbeitsrecht sowie aktiv im Verwaltungsrecht. Daneben ist die Rechtsabteilung zuständig für die Beitreibung von staatlichen Forderungen von Schuldnern im Inland, insbesondere von auf den Freistaat Bayern übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) und § 37 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Kontaktinformationen
Hausanschrift
Brauhausstraße 18, 91522 Ansbach
Postanschrift
91511 Ansbach (Allgemeine Verwaltung, Fiskalat, Bezügestelle Arbeitnehmer)
Postfach 16 54, 91507 Ansbach (Bezügestelle Versorgung)
Postfach 60 44, 97010 Würzburg (Beihilfe Arbeitnehmer)
Postfach 60 45, 97010 Würzburg (Beihilfe Beamte/Versorgungsempfänger)
Postfach 19 51, 91510 Ansbach (Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten 1 und 2)
Telefon
0981 888-01 Vermittlung
Telefax
0981 888-5125 Zentrales Fax/Vorzimmer Dienststellenleitung
0981 888-5451 Bezügestelle
0981 888-5392 Bezügestelle Arbeitnehmer 2 (Universität Erlangen - Nürnberg)
0981 888-5930 Bezügestelle Beihilfe
0981 888-5825 ZASt für Reisekosten 1
0981 888-5425 Fiskalat
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Persönliche Vorsprachen in den Rechtsabteilungen (Fiskalate) sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Verkehrsanbindung
Stadtbuslinie 752 Haltestelle "Brauhausstraße"
Stadtbuslinie 753 Haltestelle "Jüdtstraße"
Barrierefreier Zugang
Brauhausstr. 18: Uneingeschränkter Zugang möglich.
Brauhausstr. 16: Besuche sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Hausanschrift
Karlstraße 8, 91522 Ansbach
Postanschrift
Postfach 19 51, 91510 Ansbach (Zentrale Abrechnungsstelle für Reisekosten 1 und 2)
Telefon
0981 888-01 Vermittlung
Telefax
0981 888-5850 ZASt für Reisekosten 2
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Haltestelle "Schlossplatz" oder "Bahnhof" der Stadt- und Regionalbuslinien
Barrierefreier Zugang
Besuche sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
Kontoverbindungen
Zahlungsempfänger
Staatsoberkasse Bayern
Bayer. Landesbank München
- IBAN: DE31 7005 0000 0001 2792 80
- BIC: BYLADEMMXXX
HypoVereinsbank Ansbach
- IBAN: DE47 7652 0071 0004 1500 58
- BIC: HYVEDEMM406
Zahlungsempfänger
Staatsoberkasse Bayern
Bayer. Landesbank München
- IBAN: DE21 7005 0000 1201 1903 15
- BIC: BYLADEMMXXX
Zahlungsempfänger
Staatsoberkasse Bayern
Bayer. Landesbank München
- IBAN: DE13 7005 0000 0401 2792 80
- BIC: BYLADEMMXXX