Festsetzung und Abrechnung der Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen
Zur Kontaktaufnahme mit den Beihilfestellen beim Landesamt für Finanzen steht die Beihilfevermittlung zur Verfügung.
Für Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte, Dienstanfängerinnen/Dienstanfänger.
Message
Bereich | Beihilfestelle |
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Staatliche Gymnasien
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Angehörige des Landesamts für Finanzen der Dienstelle Würzburg und der Zentralabteilung
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
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Nachgeordnete Behörden des Bayrischen Obersten Rechnungshofes
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Inklusive Hochschulen und Universitäten)
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Bayerisches Landeskriminalamt
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Bayerische Landespolizei
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Bayerische Bereitschaftspolizei
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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
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Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
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Öffentliche Grund- und Mittelschulen
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
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Ministerien und Oberste Dienstbehörden
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Ministerpräsident und Staatskanzlei
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Landtag und Landesbeauftragter für den Datenschutz mit Ausnahme des Landtagsamts
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration mit Ausnahme der Polizeibehörden (Beihilfestelle Straubing)
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Landesschule für Körperbehinderte
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat mit Ausnahme der Hochschule für den Öffentlichen Dienst (Beihilfestelle Augsburg), dem Landesamt für Finanzen (Beihilfestellen Würzburg/Landshut) und dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Beihilfestelle Augsburg)
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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Beihilfeberechtigte Personen welche den Ausgaben für die allgemeine Finanzverwaltung zugerechnet werden
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Ausnahme der Öffentlichen Grund- und Mittelschulen (Beihilfestelle Bayreuth), Staatlichen Gymnasien (Beihilfestelle Landshut), Staatlichen Realschulen (Beihilfestelle Augsburg), Staatlichen Berufsschulen und Berufsfachschulen (Beihilfestelle Augsburg), und der Landesschule für Körperbehinderte (Beihilfestelle Ansbach)
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Angehörige des Landesamts für Finanzen mit Ausnahme der Beschäftigten der Dienststelle Würzburg und der Zentralabteilung
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
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Auftragsverwaltungen
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Beihilfeberechtigte Personen mit Wohnsitz im Ausland (außerhalb Bayerns)
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
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Staatliche Berufsschulen einschl. angegliederter Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen
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Staatliche Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien
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Staatliche Realschulen
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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
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Für Versorgungsberechtigte des Freistaates Bayern, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und Coburger Landesstiftung.
Message
Bereich | Beihilfestelle |
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Ausnahme der Öffentlichen Grund- und Mittelschulen (Beihilfestelle Würzburg), Staatlichen Gymnasien (Beihilfestelle Ansbach), Staatlichen Realschulen (Beihilfestelle Ansbach), Staatlichen Berufsschulen (Beihilfestelle Bayreuth) und der Landesschule für Körperbehinderte (Beihilfestelle Augsburg)
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
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Beihilfeberechtigte Personen welche den Ausgaben für die allgemeine Finanzverwaltung zugerechnet werden
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
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Universitäten
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (Inklusive Polizeibehörden)
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (inklusive Hochschulen für angewandte Wissenschaften)
mit Ausnahme der Universitäten (Beihilfestelle Landshut) |
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Staatliche Berufsschulen einschl. angegliederter Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat mit Ausnahme der Hochschule für den Öffentlichen Dienst (Beihilfestelle Augsburg), dem Landesamt für Finanzen (Beihilfestellen Würzburg/Landshut) und dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Beihilfestelle Augsburg)
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Ministerien und Oberste Dienstbehörden
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Landtag und Landesbeauftragter für den Datenschutz inklusive des Landtagsamts
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Ministerpräsident und Staatskanzlei
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Staatliche Gymnasien
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Staatliche Realschulen
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Öffentliche Grund- und Mittelschulen
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Landesamt für Finanzen
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
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Auftragsverwaltungen
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Beihilfeberechtigte Personen mit Wohnsitz im Ausland (außerhalb Bayerns)
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
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Landesschule für Körperbehinderte
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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
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Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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Sonstige Beihilfeberechtige (z. B. Beschäftigte aufgelöster Behörden)
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Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende.
Bereich | Beihilfestelle |
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Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme der folgend aufgeführten Bereiche
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Bayerisches Landeskriminalamt
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Bayerische Landespolizei
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Bayerische Bereitschaftspolizei
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Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
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Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
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Angehörige des Landesamts für Finanzen der Dienstelle Würzburg und der Zentralabteilung
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Angehörige des Landesamts für Finanzen mit Ausnahme der Beschäftigten der Dienststelle Würzburg und der Zentralabteilung
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Auftragsverwaltungen
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