Festsetzung und Abrechnung der Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen

Zur Kontaktaufnahme mit den Beihilfestellen beim Landesamt für Finanzen steht die Beihilfevermittlung zur Verfügung.

Für Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte, Dienstanfängerinnen/Dienstanfänger.

Bereich Beihilfestelle
Staatliche Gymnasien
Angehörige des Landesamts für Finanzen der Dienstelle Würzburg und der Zentralabteilung
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Nachgeordnete Behörden des Bayrischen Obersten Rechnungshofes
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Inklusive Hochschulen und Universitäten)
Bayerisches Landeskriminalamt
Bayerische Landespolizei
Bayerische Bereitschaftspolizei
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Öffentliche Grund- und Mittelschulen
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Ministerien und Oberste Dienstbehörden
Ministerpräsident und Staatskanzlei
Landtag und Landesbeauftragter für den Datenschutz mit Ausnahme des Landtagsamts
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration mit Ausnahme der Polizeibehörden (Beihilfestelle Straubing)
Landesschule für Körperbehinderte
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat mit Ausnahme der Hochschule für den Öffentlichen Dienst (Beihilfestelle Augsburg), dem Landesamt für Finanzen (Beihilfestellen Würzburg/Landshut) und dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Beihilfestelle Augsburg)
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Beihilfeberechtigte Personen welche den Ausgaben für die allgemeine Finanzverwaltung zugerechnet werden
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Ausnahme der Öffentlichen Grund- und Mittelschulen (Beihilfestelle Bayreuth), Staatlichen Gymnasien (Beihilfestelle Landshut), Staatlichen Realschulen (Beihilfestelle Augsburg), Staatlichen Berufsschulen und Berufsfachschulen (Beihilfestelle Augsburg), und der Landesschule für Körperbehinderte (Beihilfestelle Ansbach)
Angehörige des Landesamts für Finanzen mit Ausnahme der Beschäftigten der Dienststelle Würzburg und der Zentralabteilung
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Auftragsverwaltungen
Beihilfeberechtigte Personen mit Wohnsitz im Ausland (außerhalb Bayerns)
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Staatliche Berufsschulen einschl. angegliederter Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen
Staatliche Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien
Staatliche Realschulen
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Für Versorgungsberechtigte des Freistaates Bayern, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und Coburger Landesstiftung.

Bereich Beihilfestelle
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Ausnahme der Öffentlichen Grund- und Mittelschulen (Beihilfestelle Würzburg), Staatlichen Gymnasien (Beihilfestelle Ansbach), Staatlichen Realschulen (Beihilfestelle Ansbach), Staatlichen Berufsschulen (Beihilfestelle Bayreuth) und der Landesschule für Körperbehinderte (Beihilfestelle Augsburg)
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Beihilfeberechtigte Personen welche den Ausgaben für die allgemeine Finanzverwaltung zugerechnet werden
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Universitäten
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (Inklusive Polizeibehörden)
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (inklusive Hochschulen für angewandte Wissenschaften)
mit Ausnahme der Universitäten (Beihilfestelle Landshut)
Staatliche Berufsschulen einschl. angegliederter Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat mit Ausnahme der Hochschule für den Öffentlichen Dienst (Beihilfestelle Augsburg), dem Landesamt für Finanzen (Beihilfestellen Würzburg/Landshut) und dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Beihilfestelle Augsburg)
Ministerien und Oberste Dienstbehörden
Landtag und Landesbeauftragter für den Datenschutz inklusive des Landtagsamts
Ministerpräsident und Staatskanzlei
Staatliche Gymnasien
Staatliche Realschulen
Öffentliche Grund- und Mittelschulen
Landesamt für Finanzen
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Auftragsverwaltungen
Beihilfeberechtigte Personen mit Wohnsitz im Ausland (außerhalb Bayerns)
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Landesschule für Körperbehinderte
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Nachgeordnete Behörden des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Sonstige Beihilfeberechtige (z. B. Beschäftigte aufgelöster Behörden)

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Auszubildende.

Bereich Beihilfestelle
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme der folgend aufgeführten Bereiche
Bayerisches Landeskriminalamt
Bayerische Landespolizei
Bayerische Bereitschaftspolizei
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Angehörige des Landesamts für Finanzen der Dienstelle Würzburg und der Zentralabteilung
Angehörige des Landesamts für Finanzen mit Ausnahme der Beschäftigten der Dienststelle Würzburg und der Zentralabteilung
Auftragsverwaltungen