Für die Bezüge im Januar 2026 konnten die Beiträge für eine private Kranken- bzw. Pflegeversicherung nicht bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale für die Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden. Grund hierfür sind technische Probleme des Bundeszentralamts für Steuern. Dies kann zu einem höheren Steuerabzug führen.
Ihre Bezüge werden schnellstmöglich (voraussichtlich bereits im Februar) überrechnet und zu viel gezahlte Lohnsteuern automatisch erstattet! Sie müssen für diese Korrektur nichts veranlassen.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Weitere Informationen sind verfügbar unter: https:/
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt.
Willkommen beim Landesamt für Finanzen
IHV-Versionsupdate 7.25.2 (IHV-Nutzer)
04.12.2025
Es steht ein aktuelles Dokument zur Verfügung, das die Inhalte der IHV-Versionsinfo 7.25.2 enthält.
- Leitstelle Haushalt/Kasse/Rechnungswesen (HKR) -
Formular Z500 "Mitteilung zur Zahlung von Hochschulleistungsbezügen und von Zulagen nach Art. 57 BayBesG" aktualisiert
27.11.2025
Das Formular Z500 wurde auf den Stand 10/2025 aktualisiert. Es steht den PSV-Stellen ab sofort als PDF-Formular und als Word-Vorlage für Administratoren zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch das neue Formblatt.
-Leitstelle Bezügeabrechung, Bereich Besoldung-