Einführung der Empfängerüberprüfung durch die Banken

Ab dem 9. Oktober 2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Künftig wird im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (sogenannter „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of Payee“), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.

Im Zuge dessen ist zukünftig für alle Überweisungen an den Freistaat Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“ gültig.

Bei Zahlungen an die Staatsoberkasse Bayern kann bis auf Weiteres auch der Empfängername „Staatsoberkasse Bayern in Landshut“ verwendet werden.

Unabhängig von den Bankenhinweisen im „IBAN-Namensabgleich“ bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.