Digitalisierung in der Beihilfe: Länderübergreifende Kooperation mit Thüringen

Im Herbst 2024 erfolgte der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen durch das Landesamt für Finanzen (LfF) und das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF).

Konkret dient die länderübergreifende Zusammenarbeit dazu, die gesetzliche Aufgabe der Beihilfeberechnung effizient, rechtssicher und zeitgemäß zu erfüllen. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, arbeiten die Kooperationspartner Hand in Hand an der Weiterentwicklung der in beiden Freistaaten eingesetzten bayerischen Beihilfeabrechnungssoftware (BayBAS). Das übergeordnete Ziel ist dabei die gemeinsame fachliche Konzeption sowie die Neu- und Weiterentwicklung des digitalisierten Beihilfeverfahrens.

Die dafür erforderlichen Projekte werden künftig bereits in der Planungsphase abgestimmt und dienen der kontinuierlichen Prozessoptimierung und -vereinheitlichung. Dies betrifft insbesondere sämtliche technischen, fachlichen und organisatorischen Unterstützungsleistungen.

Die unter dem Motto „Weg vom Papier!“ bereits in der Praxis gelebte papierlose Sachbearbeitung bei der Beihilfe in Bayern soll nun auch in Thüringen eingeführt werden. Nach den gemeinsamen Vorarbeiten ist die Umsetzung für das Jahr 2026 geplant.  

Übrigens: Die FinanzIT BAYERN des Landesamts für Finanzen verstärkt sich im Bereich der Digitalisierung und sucht für dieses und viele weitere Projekte motivierte Bewerberinnen und Bewerber!

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