Allgemeine Hinweise zu den Bezügen
Digitale Anwendungen
Digitale HÜL (eHÜL)
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LFFCloud_Antrag_für_die digitale_HÜL_reader
; PDF-Format
PDF | Stand: 01.01.2023
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LFFCLOUD Bedienungsanleitung
; PDF-Format
PDF | Stand: 30.11.2020
Schnittstelle B17_neu (Lieferung von auszuzahlenden Lohnarten)
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B17NEU_Antrag_zum_Datenaustausch_LFFCloud
; PDF-Format
PDF | Stand: 01.01.2023
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B17NEU_Beschreibung des Verfahrens zum Import und Export von Meldedateien bis 17.02.2025
; PDF-Format
PDF | Stand: 20.10.2024
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B17NEU_Import_Schnittstellenbeschreibung
; XLSX-Format
XLSX | Stand: 20.06.2023
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B17NEU_Import_Beispieldatei
; TXT-Format
TXT | Stand: 20.06.2023
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B17NEU_Export Schnittstellenbeschreibung bis 17.02.2025
; XLSX-Format
XLSX | Stand: 20.10.2024
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B17NEU_Export Beispieldatei bis 17.02.2025
; TXT-Format
TXT | Stand: 20.10.2024
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B17NEU_Liste der gültigen Lohnarten
; PDF-Format
PDF | Stand: 01.01.2025
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B17NEU_Beschreibung der Fehlerrückmeldungen
; PDF-Format
PDF | Stand: 20.04.2024
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B17NEU_Beschreibung des Verfahrens zum Import und Export von Meldedateien ab 18.02.2025
; PDF-Format
PDF | Stand: 18.02.2025
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B17NEU_Export Beispieldatei ab 18.02.2025
; TXT-Format
TXT | Stand: 18.02.2025
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B17NEU_Export Schnittstellenbeschreibung ab 18.02.2025
; XLSX-Format
XLSX | Stand: 18.02.2025
Lohnartenerfassungsclient in BayZeit
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Kurzbeschreibung zum Lohnartenerfassungsclient in BayZeit
; PDF-Format
PDF | Stand: 21.04.2023
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Das Landesamt für Finanzen nimmt seit 01.01.2013 am ELStAM-Verfahren teil.
Das Landesamt für Steuern; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) hat nähere Informationen zum Lohnsteuerabzug; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) veröffentlicht.
In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende Beiblätter zusammen mit den Bezügemitteilungen versandt:
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Beiblatt I - Allgemeine Informationen
; PDF-Format
PDF | Stand: 08.11.2012
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Beiblatt II - Verfahrensstart
; PDF-Format
PDF | Stand: 17.01.2013
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Beiblatt III - Abweichungen in den ELStAM
; PDF-Format
PDF | Stand: 17.01.2013
Wichtiger Hinweis zur Berücksichtigung von geänderten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bei der Bezügeabrechnung:
Das Landesamt für Finanzen hat die von der Steuerverwaltung automatisiert übermittelten Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden (§39e Abs. 5 Einkommensteuergesetz). Sollten die auf der Bezügemitteilung ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) aus Ihrer Sicht nicht zutreffend sein, prüfen Sie bitte, ob Sie diesbezüglich einen Antrag (z. B. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt haben und holen diesen ggf. nach. Die Anträge stehen im Internet unter www.finanzamt.bayern.de; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) zum Download zur Verfügung.
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können gegebenenfalls noch nicht bei der Bezügeabrechnung des nächsten Monats berücksichtigt werden. Sobald dem Landesamt für Finanzen die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, kann eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs erfolgen.
Steuerklassenwahl
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Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023
; PDF-Format
PDF | Stand: 14.02.2023
Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Änderung bei Versicherungsfreiheit in gesetzlicher Krankenversicherung
Ein Wechsel abhängig Beschäftigter in die private Krankenversicherung ist ab dem Jahreswechsel 2010/2011 wieder möglich, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie bisher in drei Jahren - überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb dieser Grenze können direkt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
Schulbeihilfe
Die Gewährung von Schulbeihilfen an Staatsbedienstete und Versorgungsempfänger ist nach der Schulbeihilferichtlinie (SchBhR); Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) in Form der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 1. September 1971 (Az. :P 1832 A -10/4 – 42 932) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. April 1975 (FMBl. S. 215) möglich.
Weitere Themen
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