Aufgaben

Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes

Der Betriebsärztliche Dienst ist in seiner Funktion beratend für Arbeitgeber und Beschäftigte da. Er ist zuständig für das Erkennen und Vermeiden von Beschwerden und Erkrankungen, die speziell durch den Arbeitsplatz und die zu verrichtende Tätigkeit bedingt sind. Das generelle Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Gefährdungen sollen erkannt und durch Schutzmaßnahmen minimiert werden. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

  • Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arbeitsplatzbegehungen,
  • Unterstützung bei Wiedereingliederung.

Aufgaben der Psychosozialen Beratungsstelle

Bei der Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst beim Landesamt für Finanzen wurde die Psychosoziale Beratungsstelle angegliedert, deren Aufgabe es ist, psychosoziale Hilfestellung für alle Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat anzubieten.

Aufgabe der Psychosozialen Beratungsstelle ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, aus denen sie alleine keinen Ausweg finden, sobald es zu Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz kommt. Die Zunahme von Ängsten und interpersonellen Konflikten, dauerhafte Schlafstörungen, Antriebsschwäche bei der Bewältigung des Alltags, sowie die Minderung der Leistungsfähigkeit stellen beispielhaft Folgen psychischer Probleme dar.