Rechtsvorschriften
Auszug aus dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (Abschnitt 3 - Unfallfürsorge) für Dienstunfälle ab 01.01.2011
- Art. 45 Allgemeines ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 46 Dienstunfall ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 47 Meldung und Untersuchungsverfahren ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 48 Nichtgewährung von Unfallfürsorge ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 49 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 50 Heilverfahren ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 51 Pflegekosten ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 52 Unfallausgleich ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 53 Unfallruhegehalt ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 54 Erhöhtes Unfallruhegehalt ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 55 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und Beamtinnen sowie frühere Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 56 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 57 Unfallsterbegeld ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 58 Unfallhinterbliebenenversorgung ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 59 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 60 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 61 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 62 Einmalige Unfallentschädigung ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 63 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 64 Einsatzunfall ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 65 Unfallfürsorge bei Einsatzunfall ; Link öffnet sich in neuem Fenster
- Art. 66 Schadensausgleich ; Link öffnet sich in neuem Fenster