Verkehrsunfall / Konzentriertes Verfahren
Allgemeine Informationen
Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) ist der Freistaat Bayern Selbstversicherer, d.h. Schäden, die durch Fahrzeuge des Freistaats Bayern verursacht werden, reguliert der Freistaat Bayern selbst wie eine Versicherung. Er ist Quasi-Haftpflichtversicherer; d.h. Teil- und Vollkaskoschäden werden nicht erfasst.
Die jeweilige Ausgangsbehörde (Behörde, in deren Geschäftsbereich das staatliche Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalls eingesetzt wurde) kann die außergerichtliche Abwicklung von Schadensersatzansprüchen des Freistaats Bayern (Aktivansprüche) bzw. gegen den Freistaat Bayern (Passivansprüche) aus Verkehrsunfällen, in die staatliche Fahrzeuge verwickelt sind, auf das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg übertragen.
Grundlage hierfür sind entsprechende Festlegungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Das Fiskalat (Rechtsabteilung) des Landesamts für Finanzen - Dienststelle Augsburg reguliert diese Verkehrsunfälle dann auf Ersuchen und im Auftrag der jeweiligen Ausgangsbehörde im sog. "konzentrierten Verfahren".
Entscheidungen Ihrer vorgesetzten Dienstbehörden bezüglich Ihrer möglichen Teilnahme am konzentrierten Verfahren bleiben unberührt. Sollten Sie die Formulare des Landesamts für Finanzen verwenden, dann setzen Sie bitte im Falle eines Unfalls das Landesamt für Finanzen auch dann in Kenntnis, wenn Sie den Unfall selbst abwickeln, um evtl. Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Staatliche Fahrzeuge sind z.B. PKW, auch Leasingfahrzeuge, LKW, Schneeräumfahrzeuge, Mähfahrzeuge.
Nicht im Rahmen des konzentrierten Verfahrens bearbeitet werden Unfälle mit Handrasenmähern, Freischneidern, Polizeifahrzeugen sowie Dienstunfälle mit privaten PKW.
Falls eines Ihrer Dienstkraftfahrzeuge in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und Sie das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg mit der außergerichtlichen Schadensabwicklung beauftragen möchten, bitten wir Sie um Beachtung folgender Hinweise:
- Damit eine rasche Schadensabwicklung erfolgen kann, bitten wir Sie, dem Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg die für die Regulierung erforderlichen Unterlagen unverzüglich zuzuleiten und die notwendigen Angaben zu übermitteln, insbesondere über
- Unfallbeteiligte (mit vollständigen Namen und Anschriften),
- beteiligte Fahrzeuge (Typ, amtliches Kennzeichen, Leistung, Datum der Erstzulassung, Kilometerstand),
- gegnerische Versicherung (ggf. mit Schadensnummer),
- Unfallhergang mit Skizze und ggf. Fotos,
- Zeugen, polizeiliche Unfallaufnahmen,
- Bankverbindungen,
- evtl. Vorsteuerabzugsberechtigung des Unfallgegners
- Reparaturdauer des staatlichen Fahrzeugs und Einsatz evtl. Ersatzfahrzeuge
- Wir bitten Sie, einer schnellen Abgabe des Falles an das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg höchste Priorität einzuräumen, auch wenn die diesbezüglichen Unterlagen zunächst noch nicht vollständig sein sollten.
- Wir bitten Sie bei Abgabe des Falles um Erteilung einer Abgabenachricht an den Unfallgegner und Übersendung eines Abdrucks an das Landesamts für Finanzen - Dienststelle Augsburg.
Falls Sie weitere Fragen zum konzentrierten Verfahren haben, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0821 7102-7141 gerne zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen ist diese Nummer überwiegend auf einen Anrufbeantworter geschaltet. Bitte nennen Sie Ihren Namen und Telefonnummer, wir rufen Sie dann zurück.
Bei Fahrten mit Dienstfahrzeugen ins Ausland bitten wir Sie ferner Folgendes zu beachten:
Sollten Sie sich mit einem staatlichen Fahrzeug ins Ausland begeben, brauchen Sie eine sog. "Grüne Versicherungskarte". Diese kann beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Abteilung Deutsches Büro Grüne Karte, Wilhelmstr. 43/43G, 10117 Berlin, Tel.: 030 2020-5000, Fax: 030 2020-6000, E-Mail: berlin@gdv.de, angefordert werden.