Aufgaben und örtliche Zuständigkeiten
Aufgaben
Die Fiskalate (= Rechtsabteilungen) des Landesamts für Finanzen sind an den Dienststellen Ansbach, Augsburg, München, Regensburg und Würzburg angesiedelt. Sie sind für die Rechtsangelegenheiten des Freistaates Bayern und seiner Behörden zuständig, insbesondere für die
- gerichtliche Vertretung in Zivilrechts- und Arbeitsrechtssachen,
- Rechtsberatung staatlicher Stellen des Freistaates Bayern,
- Geltendmachung übergegangener Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Opferentschädigungsgesetz und Bundesausbildungsförderungsgesetz,
- Regressierung übergegangener Schadenersatzansprüche von Beamten und Arbeitnehmern aus einer Körperverletzung anlässlich eines Dienst- oder Privatunfalls,
- Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Dienstfahrzeugen (Schadensregulierung) im konzentrierten Verfahren,
- Beitreibung von Forderungen aus den vorgenannten Bereichen,
- Abwicklung von Staatserbrechtsangelegenheiten (Nachlassimmobilien)
Den Fiskalaten Ansbach, Augsburg und Würzburg sind die Bezügestellen Arbeitnehmer dieser Dienststellen zugeordnet.
In das Fiskalat München sind die Staatsschuldenverwaltung, das Landesentschädigungsamt sowie die Wohnungsfürsorgestelle eingegliedert.
Örtliche Zuständigkeit
Im Zuge der Verwaltungsreform wurde die Zuständigkeit der Fiskalate nach dem Regionalprinzip weitestgehend durch Aufgabenkonzentration und Bildung von Schwerpunkt-Fiskalaten abgelöst. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Fiskalate ergibt sich aus der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern (VertrV); Link öffnet sich in neuem Fenster in der jeweils gültigen Fassung.
Datenschutz
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DSGVO: Information gem. Art. 13, 14
; PDF-Format
PDF | Stand: 17.12.2021
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Information zum Datenschutz (Landesentschädigung) nach Art. 13, 14 DSGVO - deutsche Version
; PDF-Format
PDF | Stand: 10.01.2019
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Information on Data Protection (Landesentschädigung) under Articles 13, 14 of the GDPR - englische Version
; PDF-Format
PDF | Stand: 10.01.2019