Aufgaben und örtliche Zuständigkeiten

Aufgaben

Die Fiskalate (= Rechtsabteilungen) des Landesamts für Finanzen sind an den Dienststellen Ansbach, Augsburg, München, Regensburg und Würzburg angesiedelt. Sie sind für die Rechtsangelegenheiten des Freistaates Bayern und seiner Behörden zuständig, insbesondere für die

Den Fiskalaten Ansbach, Augsburg und Würzburg sind die Bezügestellen Arbeitnehmer dieser Dienststellen zugeordnet.

In das Fiskalat München sind die Staatsschuldenverwaltung, das Landesentschädigungsamt sowie die Wohnungsfürsorgestelle eingegliedert.

Örtliche Zuständigkeit

Im Zuge der Verwaltungsreform wurde die Zuständigkeit der Fiskalate nach dem Regionalprinzip weitestgehend durch Aufgabenkonzentration und Bildung von Schwerpunkt-Fiskalaten abgelöst. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Fiskalate ergibt sich aus der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern (VertrV); Link öffnet sich in neuem Fenster in der jeweils gültigen Fassung.