Kontakt und Zuständigkeiten Trennungsgeld
Zuständigkeiten für die Abrechnung von Trennungsgeld
Ihre Fragen zum Recht bzw. zu konkreten Ansprüchen beantworten Ihnen gerne unsere zuständigen Mitarbeiter in der zentralen Abrechnungsstellen. Ihren konkreten Ansprechpartner finden Sie auf dem Vorblatt Ihres Trennungsgeldbescheides in der rechten Hälfte.
Hotline
Sollten Sie Fragen zu unseren Formularen, Merkblättern oder elektronischen Verfahren haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline.