Kontakt und Zuständigkeiten Trennungsgeld

Zuständigkeiten für die Abrechnung von Trennungsgeld

Ihre Fragen zum Recht bzw. zu konkreten Ansprüchen beantworten Ihnen gerne unsere zuständigen Mitarbeiter in der zentralen Abrechnungsstellen. Ihren konkreten Ansprechpartner finden Sie auf dem Vorblatt Ihres Trennungsgeldbescheides in der rechten Hälfte.

Hotline

Sollten Sie Fragen zu unseren Formularen, Merkblättern oder elektronischen Verfahren haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline.