Möglichkeiten der Antragstellung auf Umzugskosten/Auslagenersatz

Gemäß Art.3 Abs. 2 S.2 BayUKG muss die Antragstellung schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Die Schriftform kann ersetzt werden, wenn das verwendete Authentifizierungsverfahren vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) zertifiziert und als solches bekannt gemacht ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 EGovV). Das im Portal Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster verwendete Authentifizierungsverfahren authega ist vom StMFH entsprechend zertifiziert worden.
Anträge können per Dateiupload im Portal Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster, per Post, per Fax oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die zuständige Abrechnungsstelle gesendet werden.
Anträge können über das Portal Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster im Bereich Formulare – Umzugskosten/Auslagenersatz - Upload für PDF-Antrag auf Umzugskosten bzw. Formulare – Umzugskosten/Auslagenersatz - Upload für PDF-Antrag auf Auslagenersatz hochgeladen werden.
Die Formulare für Ihren auf Umzugskosten/Auslagenersatz finden Sie unter:
Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Abrechnungsstelle postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Die Antragstellung per Fax ist möglich.
Die Antragsstellung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur ist möglich.
Einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente hat das Landesamt für Finanzen gemäß Art. 3 a Abs. 1 BayVwVfG durch die öffentliche Angabe seiner E-Mail-Adresse eröffnet.
Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus. Weitere Informationen bei der Bundesnetzagentur; Link öffnet sich in neuem Fenster.