Informationen zur Versorgungsauskunft und gesetzliche Regelungen
Versorgungsauskunft
Erteilung einer Versorgungsauskunft durch das Landesamt für Finanzen
Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter des Freistaates Bayern erhalten auf Antrag eine umfassende Auskunft über den Stand ihrer Versorgungsanwartschaft, sofern sie
- das 55. Lebensjahr vollendet haben, oder
- wegen Dienstunfähigkeit voraussichtlich in den Ruhestand versetzt werden.
Die Erteilung einer Versorgungsauskunft erfolgt dabei im Umfang einer (fiktiven) Festsetzung von Versorgungsbezügen und beinhaltet neben dem voraussichtlichen Bruttobetrag des zu erwartenden Ruhegehalts auch eine Zusammenstellung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften können im Rahmen einer Versorgungsauskunft jedoch nicht berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erteilung einer Auskunft über den Stand der Versorgungsanwartschaft die Personalakte des Auskunftssuchenden angefordert werden muss. Durch die Übermittlung des Personalakts und der damit verbundenen Einsichtnahme und Ermittlung Ihrer Dienstzeiten verzögert sich die Auskunftserteilung entsprechend. Sofern Sie mit der Einsichtnahme einverstanden sind und die Erteilung einer Versorgungsauskunft wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Bezügestelle Versorgung auf, die Sie der Zuständigkeitsübersicht entnehmen können. Hierfür können Sie dieses Anschreiben (PDF) ausgefüllt an Ihre zuständige Bezügestelle Versorgung senden.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Versorgungsauskunft grundsätzlich keine Alternativ- oder Mehrfachberechnungen durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für Berechnungen zur Ermittlung des finanziell günstigsten Freistellungsmodells.
Ohne besondere Voraussetzungen können sich alle Beamtinnen/Beamte und Richterinnen/Richter auf Probe bzw. Lebenszeit des Freistaates Bayern im Mitarbeiterservice Bayern selbst eine
Versorgungsauskunft; Link öffnet sich in neuem Fenster erstellen.
Gesetzliche Regelungen
Weiterführende Links
- BayBeamtVG in der Datenbank BAYERN.RECHT ; Link öffnet sich in neuem Fenster Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG). Vom 5. August 2010
- Beamtenversorgungsgesetz (nichtamtliche Ausgabe des Bundesministeriums der Justiz) ; Link öffnet sich in neuem Fenster Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
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FMS vom 14.12.2016 - Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 und Nr. 987/2009 vom 16. September 2009
; PDF-Format
PDF | Stand: 14.12.2016
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FMS vom 11. Oktober 2013 - Einbeziehung der Beamten und der ihnen gleichgestellten Personen in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 und Nr. 987/2009 vom 16. September 2009
; PDF-Format
PDF | Stand: 11.10.2013
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Merkblatt zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 884/2004 und (EG) Nr. 987/2009 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gem. Verordnung (EG) Nr. 1606/98 – Anlage 1
; PDF-Format
PDF | Stand: 14.12.2016
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Merkblatt und Erklärung für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR – Anlage 2
; PDF-Format
PDF | Stand: 11.10.2013