FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ja. Sobald Ihr Antrag hier registriert wurde erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Die Wohnungsfürsorge des Freistaats Bayern für seine Beschäftigten ist eine freiwillige Leistung; es besteht daher KEIN Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung. Einen Wohnungsantrag kann aber jeder Staatsbedienstete stellen.

Der Antrag kann vorzeitig gestellt werden, da als Vergabekriterium auch das Eingangsdatum eine Rolle spielt. Auf keinen Fall aber mehrere Anträge für verschiedene Dienstorte stellen.

Infos auch in unserem Flyer (PDF)

Bitte unterzeichnen Sie das Formblatt im oberen Teil und geben es an die Stelle, die Ihre Personalakten führt (i.d.R. Geschäftsstelle Ihrer Dienststelle; bei Lehrern in Grund- und Mittelschulen: zuständige Regierung; bei Lehrern in Gymnasien: Sekretariat des Gymnasiums).

Die Vergabe freier Wohnungen erfolgt immer nach dem tagesaktuellen Bewerberstand. Vorhersagen können weder mit, geschweige denn ohne Antrag getroffen werden.

In den BayWoVR (Bayerische Wohnungsvergaberichtlinien) (PDF) stehen zunächst dienstliche Interessen im Vordergrund; soziale Kriterien können nur innerhalb einer Dringlichkeitsstufe berücksichtigt werden.

  • Nehmen Sie Kontakt mit Mieter oder Hausverwaltung auf, um die Wohnung zu besichtigen.
  • Geben Sie der Wohnungsfürsorgestelle so früh wie möglich Bescheid (per mail an wohnungsfuersorgestelle@lff.bayern.de ), ob Sie annehmen oder ablehnen.
    Bitte warten Sie nicht erst die Äußerungsfrist ab! Im Fall Ihrer Ablehnung kann die Wohnung dann gleich einem anderen Bewerber angeboten werden.
  • Nachdem Sie uns über Ihre Annahme informiert haben schicken Sie uns bitte die unterzeichnete Annahmeerklärung zu (gerne vorab per mail – im Original dann per Post).
  • Per Post erhalten Sie dann eine förmliche Zuweisung der Wohnung. An Ihre Beschäftigungsdienststelle und die Hausverwaltung schicken wir darüber eine Info.
  • Den Mietvertrag schließen sie dann mit der Hausverwaltung der zugewiesenen Wohnung ab.

Nein, solche Listen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungen, die wir Ihnen nach den Angaben in Ihrem Antrag anbieten, sind sämtlich nach Lage angemessen.

Wir informieren allerdings über anstehende Neubauprojekte und nennen unter Wohnungsangebote (nur im Bayerischen Behördennetz vefügbar) Wohnungen (in der Regel außerhalb des Großraums München), für die im aktuellen Bewerberkreis keine Nachfrage besteht.

Die Wohnungsfürsorgestelle hat weder noch. Für einige Wohnungen existieren allerdings unbemaßte Grundrisse.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann muss dann aber im konkreten Vergabeverfahren geprüft werden.

Die Wohnungsfürsorgestelle prüft, ob an der bezogenen Wohnung Bedarf besteht, und wird wahrscheinlich (im Großraum München sicher!) die Hausverwaltung zur Kündigung des Mietverhältnisses auffordern.

Ja, das ist möglich. Stellen Sie auch dazu bitte einen Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung ; es gibt kein gesondertes Verfahren.

Nein.