Formularcenter: Wohnungsfürsorge
1. Digital über den Mitarbeiterservice Bayern:
- Melden Sie sich im Portal „Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster“ an.
- Laden Sie das ausgefüllte Formular im Bereich „Formulare/Wohnungsfürsorge“ hoch.
- Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
- Das Formular „Ergänzende Angaben der Personal-/Geschäftsstelle (Anlage Erg)“ ist von der zuständigen Stelle zu bestätigen. Diese sendet diese dann gesondert an uns zu. Beachten Sie unseren Hinweis im Bereich FAQ welche Stelle die Anlage Erg ausfüllen muss.
2. Postalisch:
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Wohnungsfürsorgestelle. Die Adresse befindet sich bereits auf dem Vordruck.
- Fügen Sie die notwendigen Anhänge und Belege hinzu.
- Füllen Sie, soweit möglich, die Formulare am PC aus.
- Hinweise bei Verwendung von ausfüllbaren PDF-Dateien
Telefonisch ist die Wohnungsfürsorgestelle momentan nur eingeschränkt erreichbar.
Bitte nutzen Sie alternativ unsere E-Mail-Adresse Wohnungsfuersorgestelle@lff.bayern.de oder die Faxnummer 089 7624 1000.
Formulare und Merkblätter für die Beschäftigten des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe)
Unabhängig von der Wahl des Dateiformats ist das gewählte Formular ausgedruckt, ausgefüllt und unterzeichnet an die zuständige Stelle zu übersenden.
Bei Beantragung einer Staatsbedienstetenwohnung:
- an die Wohnungsfürsorgestelle
- Wohnungsantrag
- Einkommenserklärung
- ggf. Bestätigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und weitere Unterlagen
- direkt an Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle
- Formblatt "Ergänzende Angaben der Personal- bzw. Geschäftsstelle" (nicht erforderlich, wenn Sie bereits in Rente/Ruhestand sind)
Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle leitet dieses Formblatt nach Bearbeitung an die Wohnungsfürsorgestelle weiter.
Erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann Ihr Wohnungsantrag bearbeitet werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung über die Dringlichkeitsstufe (Einstufungsschreiben).
Bei Beantragung einer einkommensorientierten Miet-Zusatzförderung (EOF)
(nachdem Ihnen eine entsprechende Wohnung zugewiesen wurde):
- an die Wohnungsfürsorgestelle
- Antrag auf Zusatzförderung (EOF)
- Einkommenserklärung zum Antrag EOF
Erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann Ihr Antrag auf Zusatzförderung (EOF) bearbeitet werden. In diesem Fall geht Ihnen ein Bescheid zu.
Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung
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Wohnungsantrag
; PDF-Format
PDF | WF280 | Stand: 01.01.2024
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Ergänzende Angaben der Personal-/Geschäftsstelle (Anlage Erg)
; PDF-Format
PDF | WFX281 | Stand: 01.09.2022
-
Einkommenserklärung (Anlage E)
; PDF-Format
PDF | WF 282 | Stand: 01.04.2024
-
Anleitung zur Anlage E
; PDF-Format
PDF | WF 283 | Stand: 30.01.2014
-
Bestätigung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (Anlage neLG)
; PDF-Format
PDF | WF 284 | Stand: 01.01.2008
-
Informationen zum Datenschutz zum Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung (gem. Art. 13, 14 DSGVO)
; PDF-Format
PDF | WF 484 | Stand: 01.12.2023
Bitte informieren Sie sich zum Verfahrensablauf, den Ansprechpartnern und weiteren Details zur Wohnungsvergabe unter Themen/
Antrag auf einkommensorientierte Miet-Zusatzförderung (EOF)
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Information zum Datenschutz zum EOF-Antrag (gem. Art.13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung)
; PDF-Format
PDF | WF 484 | Stand: 01.12.2023
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Antrag auf Zusatzförderung (EOF)
; PDF-Format
PDF | WF 480 | Stand: 10.04.2024
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Einkommenserklärung zum Antrag auf Zusatzförderung (EOF
; PDF-Format
PDF | WF 482 | Stand: 10.04.2024
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Anleitung zur Einkommenserklärung (EOF)
; PDF-Format
PDF | WF 483 | Stand: 10.04.2024
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Hinweisblatt EOF
; PDF-Format
PDF | WF 481 | Stand: 10.04.2024
Formulare für die Hausverwaltungen/Vermieter von Staatsbedienstetenwohnungen
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Mietvertragsmuster 2016
; PDF-Format
PDF | Stand: 31.08.2016