Wohnungsvergabe

Wie läuft die Wohnungsvergabe ab?

Die Wohnungsfürsorgestelle bei der Dienststelle München des Landesamts für Finanzen betreibt die Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen für Beschäftigte des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe).

Die Vergabe von Staatsbedienstetenwohnungen

  • dient vornehmlich der Gewinnung und Erhaltung des zur Erfüllung staatlicher Aufgaben erforderlichen qualifizierten Personals und ist damit ein Garant für die Funktionsfähigkeit einer modernen Verwaltung
  • regelt sich nach den Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien (BayWoVR).

Die Vermittlung einer Staatsbedienstetenwohnung ist antragsgebunden und für den Antragsteller kostenfrei. Antragsberechtigt sind Beschäftigte des Freistaates Bayern (einschließlich Universitätskliniken und Staatsbetriebe).

Antragsformulare für die "Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung" können über unser Formularcenter oder über Ihre Personal- bzw. Geschäftsstelle bezogen werden.

Antrag auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung; Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Wohnungfürsorgestelle; Zuordnung einer Dringlichkeitsstufe; Mitteilung über Ihre Dringlichkeitsstufe; Ggf. Angebot über eine Wohnung mit Äußerungsfrist /

Wohnungsangebote

Informationen zu aktuellen Wohnungsangeboten stehen nur Nutzern des Bayerischen Behördennetzes zur Verfügung.